§ 20 Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 64
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 12.09.2012 – 29 W (pat) 529/12Markenbeschwerdeverfahren - "Sage Shop" – formelle Anforderungen an die Markenanmeldung: zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - keine Aufführung in der Klassifikation von Nizza – Ähnlichkeit zu Dienstleistungen der Klasse 42 – zutreffende Eingruppierung – keine unklare Formulierung - hinreichende Bestimmtheit
- BPatG, 12.09.2012 – 29 W (pat) 530/12Markenbeschwerdeverfahren - "Sage Shop Pro" – formelle Anforderungen an die Markenanmeldung: zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - keine Aufführung in der Klassifikation von Nizza – Ähnlichkeit zu Dienstleistungen der Klasse 42 – zutreffende Eingruppierung – keine unklare Formulierung - hinreichende Bestimmtheit
- BPatG, 06.04.2016 – 29 W (pat) 574/12Markenbeschwerdeverfahren – "Nett von Netto (Wort-Bild-Marke)" – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35Zitiert von 1
- BPatG, 06.04.2016 – 29 W (pat) 575/12Markenbeschwerdeverfahren – "Nett VON NETTO (Wort-Bild-Marke)" – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
- BPatG, 12.01.2016 – 29 W (pat) 573/12Markenbeschwerdeverfahren – "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35Zitiert von 3
- BPatG, 17.07.2014 – 30 W (pat) 15/13Markenbeschwerdeverfahren – "Y (Wort-Bild-Marke)" – zu den formellen Anforderungen – fehlendes mängelfreies, hinreichend bestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Zuletzt entschieden
- BPatG, 15.12.2025 – 28 W (pat) 51/22
- BPatG, 03.04.2025 – 25 W (pat) 75/23
- BPatG, 06.11.2023 – 29 W (pat) 564/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/20#abs-1 (1) Die Waren und Dienstleistungen sind so zu bezeichnen, dass die Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung in eine Klasse der Klasseneinteilung nach § 19 möglich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/20#abs-2 (2) Die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, sind vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben, dass die zuständigen Behörden und das Publikum allein auf dieser Grundlage den beantragten Schutzumfang bestimmen können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/20#abs-3 (3) Für die Angaben nach Absatz 2 können die in den Klassenüberschriften der Nizza-Klassifikation enthaltenen Oberbegriffe oder andere allgemeine Begriffe verwendet werden, sofern sie klar und eindeutig sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/20#abs-4 (4) Die Waren und Dienstleistungen sind nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung anzugeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/20#abs-5 (5) Die Verwendung allgemeiner Begriffe schließt alle Waren oder Dienstleistungen ein, die eindeutig von der wörtlichen Bedeutung des Begriffs erfasst sind.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/20#abs-6 (6) Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen ist bei der schriftlichen Anmeldung in Schriftgrad 11 Punkt und mit einem Zeilenabstand von eineinhalb Zeilen abzufassen.